Absage für das Himmelfahrts-Wochenende
Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Gotha liegt aktuell bei 232,8 Fällen pro 100.000 Einwohner.
Gemäß Infektionsschutzgesetz gilt somit für den Landkreis Gotha die „Bundesnotbremse“, nach der die Zuverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken untersagt ist.
Da eine Unterschreitung des Schwellwerts von 100 an fünf aufeinander folgernden Werktagen bis zum kommenden Wochenende nicht mehr möglich ist, haben wir die bis einschließlich 16. Mai 2021 vorliegenden Buchungen abgesagt.
Eine Absage der Buchungen für das Pfingswochenende nehmen wir derzeit noch nicht vor und werden spätestens am 15. Mai darüber entscheiden.