Sonntag, Dezember 29, 2024
"Wie wild"-Camp 2021

Übernachtungsangebote für touristische Zwecke bleiben weiterhin untersagt

Nach Verlängerung der Gültigkeit der Corona-Schutzverordnung des Freistaats Thüringen am 22. April 2021 bleiben Übernachtungsangebote für touristische Zwecke weiterhin untersagt.

Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt nunmehr bis zum Ablauf des 9. Mai 2021.

Am 23. April 2021 die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten, mit der ab einer Inzidenz von 100 bundeseinheitliche Maßnahmen gelten.

Die Thüringer Verordnung gilt trotz des neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes weiter. In den Teilen, in denen das Bundesgesetz strengere Regeln vorsieht, gilt das Bundesgesetz vor den Verordnungen des Landes Thüringen.

Neue Buchungen sind für Zeiträume ab dem 13. Mai 2021 möglich.
Diese stehen unter dem Vorbehalt, dass Übernachtungsangebote für touristische Zwecke dann wieder zulässig sind. Sollten dies nicht der Fall sein, bieten wir eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung an.

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